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Strafrecht

Im Verkehrsstrafrecht (insbesondere im Falle des Unerlaubten Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“) oder im Falle von Alkohol und Drogen am Steuer) drohen empfindliche Strafen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis, sowie die Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis oder auch empfindliche Geldbußen. Auch die Anordnung einer Medizinisch psychologischen Untersuchen (MPU) droht hier. Eine frühzeitig abgestimmte und kompetente Rechtsberatung ist hier zwingend erforderlich, um eine sachgerechte und erfolgreiche Verteidigung zu gewährleisten.

Insbesondere im Jugendstrafrecht geht es darum, die Persönlichkeit des Mandanten in der Hauptverhandlung oder auch schon während des Ermittlungsverfahrens zu präsentieren. Das Jugendstrafrecht, welches für Jugendliche und teilweise auch für Heranwachsende Anwendung findet, unterscheidet sich insofern vom Erwachsenenstrafrecht als sich die Rechtsfolge am Erziehungsbedarf des Jugendlichen orientiert.

Demnach sind die Beweggründe, das Nachtatverhalten und die Einstellung zur Tat fast genauso wichtig, bei der Bestimmung des erforderlichen Strafmaßes, wie das verwirklichte Delikt ((gefährliche) Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Nötigung, Erpressung).

Das Gericht ist anders als im Erwachsenenstrafrecht nicht an einen gesetzlichen Strafrahmen gebunden, sondern entscheidet im Einzelfall unter besonderer Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters.

Dies folgt daraus, dass im Jugendstrafrecht eine unverhältnismäßig harte Sanktion der Erziehung und Entwicklung des jugendlichen Straftäters häufig entgegenstehen würden.

Unser Leistungsspektrum umfasst außerdem

  • „Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Fahrverbot, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsverstoß, Bußgeldbescheid, Punktevermeidung,
  • Vertretung bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten.