Bei der Planung und Durchführung eines Bauprojektes sind aufgrund der Komplexität viele rechtliche Fallstricke zu beachten.
Das Bau- und Architektenrecht hat sich schon früh, ausgehend von den sich im Bürgerlichen Gesetzbuch findenden Bestimmungen zum Werk- und Werklieferungsvertrag zu einem durch zahlreiche spezielle Regelungen geprägten, eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt.
Relevant sind hier insbesondere die vielfach vereinbarten Verdingungsordnungen – VOB/B und VOB/C, die Makler- und Bauträgerverordnung und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI.
Wir unterstützen Bauherren im Falle des Vorliegens von Baumängeln bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Damit geht eine umfassende prozesstaktische Beratung einher, so etwa die Sicherung von Beweismitteln durch die Einschaltung von Sachverständigen oder Durchführung von selbstständigen –gerichtlichen- Beweisverfahren.
Wir bieten Bauunternehmern und Bauträgern eine umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Bauausführung, Abrechnung und Durchsetzung von Werklohnansprüchen an.
Wir bieten außerdem einen vollumfänglichen Service: