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Notar

Als Notar steht Ihnen Herr Jörg Wrobel zur Verfügung. Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, übt also nicht gewerbliche, sondern "hoheitliche" Tätigkeit aus. Er vertritt dabei nicht einseitig die Interessen "seines" Mandanten, sondern ist Sachwalter aller Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren, im Geben und Nehmen ausgewogenen und menschlich passenden Lösung. Der Gesetzgeber hat daher bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie wirksam nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können. Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben des Einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte unter Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind, etwa in folgenden Bereichen:

  • Immobilien (Kauf, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Wohnrecht, Nießbrauch etc.),
  • Ehe, Partnerschaft und Familie (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvertrag, Partnervertrag, Adoption)
  • Erbrecht (Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Hofübergabe, Erbanteilsübertragung, Erbverzicht, Ausschlagung etc.),
  • Unternehmen (Gründung und/oder Umwandlung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen, Satzungsänderungen etc.) und
  • Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht und Patientenverfügung)

Bei anderen Rechtsgeschäften, etwa der Testamentserrichtung, ist neben der notariellen Form auch privatschriftliche Errichtung möglich, wobei der notariell beurkundeten Variante vom Gericht häufig höhere Bindungswirkung (Erbvertrag) und einfachere Umsetzung (Entbehrlichkeit eines Erbscheines) zuerkannt wird. Zur zügigen Sachbearbeitung ist es sinnvoll, mit unserem Büro telefonisch abzuklären, welche Unterlagen zur Besprechung mitzubringen sind.